Einführung der neuen Vergütungsverordnung RVP

In der Vergangenheit wurde die Vergütung für die bautechnische bzw. brandschutztechnische Prüfung im Bereich der Ingenieurbauwerke für Verkehrsanlagen für Straße, Wasserstraße und Schiene nach unterschiedlichen Regelwerken ermittelt. Diese unterschiedlichen Regelungen wurden nunmehr mit dem Ziel der Vereinheitlichung und Zusammenführung überarbeitet. Mit der Fortschreibung werden die Höhe der Vergütung für Prüfingenieurleistungen für Bauwerke der Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen und der Eisenbahnen des Bundes aufeinander abgestimmt.
Für nähere Detailinformationen zu den Änderungen der RVP und zur Umstellung im Abrechnungsverfahren verweisen wir auf das Rundschreiben Nr. 01/2017 der bvs-EBA.
Mit Schreiben des EBA vom 6.3.2017 und wird die neue Vergütungsverordnung „Richtlinie des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur zur Ermittlung der Vergütung für die statische und konstruktive Prüfung von Ingenieurbauwerken für Verkehrsanlagen sowie die Prüfung des baulichen Brandschutzes für Personenanlagen der Eisenbahnen des Bundes (RVP)“ 2016 eingeführt und die Anwendung bei Bauvorhaben der Eisenbahnen des Bundes bei allen ab dem 1.4.2017 abgeschlossenen Verträge für bau- und brandschutztechnische Prüfungen empfohlen. Nach Rücksprache mit dem EBA soll sich an dem Verfahren zur Ermittlung der Vergütung nach neuer RVP durch die bvs-EBA nichts ändern.