Einführung der VV IBG

Zur Umsetzung der Eisenbahn-Inbetriebnahmegenehmigungsverordnung (EIGV) für den Bereich der Eisenbahninfrastruktur hat das Eisenbahn-Bundesamt zum 01.02.2019 die „Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der Verordnung über die Erteilung von Inbetriebnahmegenehmigungen für das Eisenbahnsystem (EIGV) in Bezug auf die Teilsysteme Infrastruktur, Energie, streckenseitige Zugsteuerung, Zugsicherung und Signalgebung
sowie für die übrige Eisenbahninfrastruktur“ (VV IBG Infrastruktur) eingeführt.

Die Verwaltungsvorschrift und die entsprechenden Antrags-/Anzeigenformulare inkl. Anlagen stehen auf der Website des Eisenbahn-Bundesamtes zum Download zur Verfügung: www.eba.bund.de