Erhöhung der Altersgrenze für Prüfsachverständige

Der aktualisierte Entwurf der „Eisenbahn-Prüfsachverständigenverordnung“ (EPSV), der seitens des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) am 1. April an die Länder und Verbände verteilt wurde, sieht eine Erhöhung der Altersgrenze von 68 auf 70 Jahre vor. 
Das Referat 21 im Eisenbahn-Bundesamt hat sich entschlossen,
ab dem 01.04.2020 für alle bestehenden Anerkennungen die Altersgrenze von 70 Jahren anzusetzen. 
Eine Aktivierung von zuvor abgelaufenen Anerkennungen wird grundsätzlich ausgeschlossen.

Schreiben des EBA vom 02.04.20 [PDF]