Verordnung über Prüfsachverständige im Eisenbahnbereich

Die Eisenbahn-Prüfsachverständigenverordnung (EPSV) ist verabschiedet und tritt am 01.12.2020 in Kraft. Auf Grundlage der EPSV wird die Anerkennung der Prüfer beim EBA von einem privatrechtrechtlichen in ein öffentlich-rechtliches Verfahren überführt, die Anerkennung der Prüfer / Gutachter läuft zukünftig in einem deutlich formalisierteren Verfahren ab.

Insbesondere wird auf §25 (Teil 6 Schlussbestimmungen) hingewiesen. Demnach werden die Anerkennungen von Prüfern zukünftig nur dann weiter gelten, wenn die betreffenden Prüfer gegenüber dem EBA eine schriftliche Erklärung abgeben, wonach sie die Pflichten gemäß EPSV anerkennen und bei der zukünftigen Arbeit zugrunde legen. Hierzu sind alle Prüfer vom EBA angeschrieben worden.

Verordnung über Prüfsachverständige im Eisenbahnbereich [PDF]