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Verordnung über Prüfsachverständige im Eisenbahnbereich

Die Eisenbahn-Prüfsachverständigenverordnung (EPSV) ist verabschiedet und tritt am 01.12.2020 in Kraft. Auf Grundlage der EPSV wird die Anerkennung der Prüfer beim EBA von einem privatrechtrechtlichen in ein öffentlich-rechtliches Verfahren überführt, die Anerkennung der Prüfer / Gutachter läuft zukünftig in einem deutlich formalisierteren Verfahren ab.

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