Technische Mitteilung TM 2026-02 V.IOM
Mit der Technischen Mitteilung präzisiert die DB InfraGO AG die Auslegung der Ril 813.0210 Abschnitt 3(1) zu Stützbauwerken in Personenbahnhöfen. Anlass waren vermehrte Unsicherheiten bei Planung, Prüfung und Bau.