Gemäß Grundgesetz hat der Bund (die Bundesrepublik Deutschland) die ausschließliche Gesetzgebung über den Verkehr von Eisenbahnen, den Bau, die Unterhaltung und das Betreiben von Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes (EdB) sowie die Eisenbahnverkehrsverwaltung. Diese Aufgabe übernimmt als zuständige Sicherheitsbehörde das Eisenbahn-Bundesamt (EBA).
Die Prüfung von Infrastrukturanlagen erfolgt durch vom EBA anerkannte Prüfsachverständige (PSV). Die Anerkennung erfolgt durch ein öffentlich-rechtliches Verfahren.
Den Prüfsachverständigen im Eisenbahnbereich obliegt im Rahmen ihrer Tätigkeit ein hohes Maß an Verantwortung. Sie werden für die Fachgebiete Hochbau (Vorbeugender Brandschutz), Oberbau und Ingenieurbau (Teilgebiet Brückenbau einschließlich des konstruktiven Ingenieurbaus sowie Teilgebiete Geotechnik und Tunnelbau) anerkannt und führen ihre Tätigkeit unparteiisch und im Interesse der öffentlichen Sicherheit aus, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, besonders Leben, Gesundheit oder die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden.
Kontakt
Vereinigung der Prüfsachverständigen für bautechnische Nachweise im Eisenbahnbau e.V.
Finden Sie den passenden Prüfsachverständigen entsprechend seiner Fachrichtung oder Region in unserer umfangreichen Mitgliederdatenbank.
Aktuelles
16.04.2026
Alexander Schmackpfeffer zum neuen Vorsitzenden der vpi-EBA gewählt
Am 17. März wurde die 11.Ordentliche Mitgliederversammlung der vpi-EBA in Berlin durchgeführt und Alexander Schmackpfeffer zum neuen Vorsitzenden gewählt.
27.02.2026
vpi-EBA Mitgliederversammlung 2026
Die Einladungen für die Mitgliederversammlung 2026 der vpi-EBA findet am 17. März 2026 wurden versandt. Bitte melden Sie sich an!
12.01.2026
Abgabe der ausgefüllten Tätigkeitsverzeichnisse zur Jahresüberwachung
Das Eisenbahn-Bundesamt erinnert an die Abgabe der ausgefüllten Unterlagen bis 01. März 2026.