Unsere Prüfsachverständigen sorgen seit Jahrzehnten für ein

hohes Sicherheitsniveau bei allen Bauwerken der Eisenbahninfrastruktur

Prüfsachverständige im Eisenbahnbereich

Gemäß Grundgesetz hat der Bund (die Bundesrepublik Deutschland) die ausschließliche Gesetzgebung über den Verkehr von Eisenbahnen, den Bau, die Unterhaltung und das Betreiben von Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes (EdB) sowie die Eisenbahnverkehrsverwaltung. Diese Aufgabe übernimmt als zuständige Sicherheitsbehörde das Eisenbahn-Bundesamt (EBA).

Die Prüfung von Infrastrukturanlagen erfolgt durch vom EBA anerkannte Prüfsachverständige (PSV). Die Anerkennung erfolgt durch ein öffentlich-rechtliches Verfahren.

Den Prüfsachverständigen im Eisenbahnbereich obliegt im Rahmen ihrer Tätigkeit ein hohes Maß an Verantwortung. Sie werden für die Fachgebiete Hochbau (Vorbeugender Brandschutz), Oberbau und Ingenieurbau (Teilgebiet Brückenbau einschließlich des konstruktiven Ingenieurbaus sowie Teilgebiete Geotechnik und Tunnelbau) anerkannt und führen ihre Tätigkeit unparteiisch und im Interesse der öffentlichen Sicherheit aus, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, besonders Leben, Gesundheit oder die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden.

Kontakt

Vereinigung der
Prüfsachverständigen
für bautechnische Nachweise
im Eisenbahnbau e.V.

Kurfürstenstraße 129
10785 Berlin

Tel: +49 30 3198 914 40

Mail: info@vpi-eba.de

Prüfsachverständigen Suche

Ingenieure auf der Baustelle

Finden Sie den passenden Prüfsachverständigen entsprechend seiner Fachrichtung oder Region in unserer umfangreichen Mitgliederdatenbank.

Aktuelles

27.08.2026

Neufassung EiTB 2026/1

Das Eisenbahn-Bundesamt hat eine Neufassung der Eisenbahnspezifischen Technischen Baubestimmungen (EiTB), Ausgabe 2026/1, veröffentlicht. Gemäß Einführungsschreiben ist die Ausgabe 2026/1 ab dem 01.08.2026 anzuwenden.
15.07.2026

Notwendigkeit der Vorlage von Fortbildungsnachweisen

Für die Verlängerung der Anerkennung für Prüfsachverständige im Eisenbahnbereich ist die Vorlage von Nachweisen über die besuchten Fortbildungsveranstaltungen notwendig.
10.06.2026

Technische Mitteilung TM 2026-02 V.IOM

Mit der Technischen Mitteilung präzisiert die DB InfraGO AG die Auslegung der Ril 813.0210 Abschnitt 3(1) zu Stützbauwerken in Personenbahnhöfen. Anlass waren vermehrte Unsicherheiten bei Planung, Prüfung und Bau.