Fortschreibung der RVP
Gemäß Einführungsschreiben des EBA vom 24.09.2019 tritt am 01.10.2019 die "Richtlinie zur Ermittlung der Vergütung für die statische und konstruktive Prüfung von Ingenieurbauwerken für Verkehrsanlagen (RVP)" 2019 (Stand 04-2019) in Kraft. Dieses gilt für alle ab dem 01.10.2019 erteilten Aufträge. Bestehende Auträge werden weiterhin auf der bisherigen Grundlage abgerechnet.
Mit der Fortschreibung wurden notwendige Anpassungen hinsichtlich der Vergütungsregeln im Tunnelbau im Bereich der Eisenbahnen, der Bewertung der Grundleistungen bei der Prüfung der Nachrechnung von Straßenbrücken gemäß Nachrechnungsrichtlinie und der Berücksichtigung von mitzuverarbeitender Bausubstanz umgesetzt.
Die RVP, die als Anhang in das Handbuch für die Vergabe und Ausführung von freiberuflichen Leistungen im Straßen- und Brückenbau (HVA F-StB) aufgenommen wurde, und der Vordruck "Prüfbericht" (Anlage 7 zur RVP) stehen auf der Website des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur unter folgendem Link zur Einsicht und zum Download zur Verfügung: www.bmvi.de