Verfügung des EBA über den Einsatz von Prüfern und Gutachtern
Entsprechend der vom Eisenbahn-Bundesamt erlassenen Verfügung vom 03.11.2020 müssen in Einzelfällen Prüfsachverständige aus anderen Fachgebieten hinzugezogen werden. Hierbei ist das Einvernehmen des EBA erforderlich.
Nach Auskunft des EBA sind Hintergrund der Entwicklung Überlegungen zu etwaigen Folgen im Rahmen von Havarien in öffentlich-rechtlicher Hinsicht.
In Schadensfällen könnten Gerichte in verstärktem Maße darauf achten, ob beauftragte Prüfer bzw. Gutachter, zukünftig Prüfsachverständige, auch die entsprechende besondere Fachkompetenz im betreffenden Fachbereich besitzen.
Der Vorstand der vpi-EBA e.V. wurde bei der Ausarbeitung der genannten Verfügung in keiner Weise einbezogen und hat auch sonst nicht die Möglichkeit gehabt, hier Einfluss zu nehmen.
Am 19.11.2020 wurde anlässlich der 40. Sitzung des vpi-EBA-Koordinierungsausschusses das zumindest diskutable Thema kurzfristig mit auf die Tagesordnung genommen.
Dabei hat der Vorstand des vpi-EBA e.V. klar zum Ausdruck gebracht, dass es für seine Mitglieder selbstredend ist, bei der Prüfung bei wichtigen oder schwierigen Bauteilen einer baulichen Anlage, wo die entsprechende Fachkompetenz nur zum Teil bzw. nicht vorhanden ist, dann fachkompetente Prüfkollegen einzuschalten und das EBA hierüber zu unterrichten.
Hierzu teilte das EBA mit, dass die genannte Verfügung vorerst bestehen bleibt, man aber durchaus bereit ist, zeitnah Gespräche mit einer differenzierteren Betrachtungsweise und unter Beteiligung der vpi-EBA sowie der DB aufzunehmen.
Abschließend appellieren wir an alle vpi-EBA Mitglieder, etwaige Kernkompetenzüberschreitungen in jedem Falle zu vermeiden und geeignete Prüfkollegen einzuschalten, wo es geboten ist.
Über die Rechtswirksamkeit der genannten Verfügung bestehen im Übrigen unterschiedliche Auffassungen. Der Vorstand des vpi-EBA wird hierzu entsprechende Fachkompetenz einholen.
Über die weiteren Entwicklungen in genannter Angelegenheit wird weiter informiert.