Verordnung über Prüfsachverständige im Eisenbahnbereich

Die Eisenbahn-Prüfsachverständigenverordnung (EPSV) ist verabschiedet und tritt am 01.12.2020 in Kraft. Auf Grundlage der EPSV wird die Anerkennung der Prüfer beim EBA von einem privatrechtrechtlichen in ein öffentlich-rechtliches Verfahren überführt, die Anerkennung der Prüfer / Gutachter läuft zukünftig in einem deutlich formalisierteren Verfahren ab.

Absenkung der Umsatzsteuer - Hinweise zur Abrechnung von Prüfleistungen

Der Koalitionsausschuss hat am 3. Juni 2020 in einem Bündel von Maßnahmen zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie unter anderem beschlossen, den Mehrwertsteuersatz = Umsatzsteuersatz befristet vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020 von 19 % auf 16 % (der ermäßigte Steuersatz von 7 % auf 5 %) zu senken.
In Ihrem Rundschreiben 01/2020 informiert die bvs-EBA darüber, wann der reduzierte Umsatzsteuersatz geltend gemacht werden kann. 

Fortschreibung der RVP

Gemäß Einführungsschreiben des EBA vom 24.09.2019 tritt am 01.10.2019 die "Richtlinie zur Ermittlung der Vergütung für die statische und konstruktive Prüfung von Ingenieurbauwerken für Verkehrsanlagen (RVP)" 2019 (Stand 04-2019) in Kraft.

Einführung der VV IBG

Zum 01.02.2019 wurde die „Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der Verordnung über die Erteilung von Inbetriebnahmegenehmigungen für das Eisenbahnsystem (EIGV) in Bezug auf die Teilsysteme Infrastruktur, Energie, streckenseitige Zugsteuerung, Zugsicherung und Signalgebung sowie für die übrige Eisenbahninfrastruktur“ (VV IBG Infrastruktur) eingeführt.

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