Fachaufsicht

Fachaufsicht des Eisenbahn-Bundesamtes

Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) wurde 1994 gegründet und ist einzige Sicherheitsbehörde für die Eisenbahnen in Deutschland und die zuständige Aufsichtsbehörde für alle bundeseigenen Eisenbahnen sowie für die Eisenbahnunternehmen, die zwar nicht in Bundesbesitz sind, aber einer Sicherheitsbescheinigung oder Sicherheitsgenehmigung bedürfen. Der Aufsicht durch das EBA unterliegen somit mehr als 2/3 aller Eisenbahnunternehmen in Deutschland.

Die Aufgaben des Eisenbahn-Bundesamtes sind weit gefächert, neben Genehmigungsverfahren für Betriebsanlagen, Zulassungen von Fahrzeugen, etc. gehört auch die Eisenbahnaufsicht dazu.

Im Rahmen der Eisenbahnaufsicht prüft das EBA unter anderem, ob bei der Erstellung, dem Betrieb und der Instandhaltung von Infrastrukturanlagen die geltenden rechtlichen Vorschriften, Regelwerke und Sicherheitsanforderungen eingehalten sind.

Mit seinem Referat 21 (Aufsicht und Überwachung, Zulassung, etc.) in der Abteilung 2 (Anlagen) ist das Eisenbahn-Bundesamt fachlich zuständig für die Prüfer für bautechnische Nachweise im Eisenbahnbau. Das Referat 21 erkennt die Prüfer sowie Gutachter an und führt diese namentlich in elf Listen. Dazu gehören u.a. die Listen für die Prüfer der bautechnischen Nachweise, für die Geotechnik, für den Ingenieurbau und für den vorbeugenden Brandschutz. Diese Listen enthalten auch die Dauer der jeweiligen fachlichen Anerkennung.

Links:
Gesetze/Regelwerke
Verwaltungsvorschriften
Listen der Gutachter
Anerkennung durch das EBA

Landeseisenbahnaufsicht (LEA)

Eisenbahnen, die lediglich Regionalbahnen sind oder die für ihren Eisenbahninfrastrukturbetrieb keine Sicherheitsgenehmigung benötigen, werden hingegen in der Regel von den Ländern beaufsichtigt. Der Gesetzgeber hat den Ländern allerdings die Möglichkeit eingeräumt, die Eisenbahnaufsicht und auch die Befugnis zur Erteilung von Genehmigungen ganz oder teilweise dem EBA zu übertragen. Von dieser Möglichkeit haben elf Länder Gebrauch gemacht. Welche Aufgaben in welchem Umfang das EBA für das jeweilige Bundesland wahrnimmt, ist dabei Bestandteil vertraglicher Regelungen zwischen Land und EBA.

Das EBA hat für die Landeseisenbahnaufsicht je Bundesland eigene Ansprechpartner.

Im operativen Teil ist die LEA bei den Außenstellen des EBA angesiedelt, Grundsatzfragen und Fragen der Vertragsgestaltung und –pflege sind Aufgabe der Zentrale in Bonn. In den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Thüringen fungiert das EBA auch als Verwaltungshelfer bei der Beaufsichtigung der Straßenbahnen.

Links:
Kontaktdaten Landeseisenbahnaufsicht