vpi-EBA Mitgliederversammlung 2024
25. März 2024Auf der diesjährigen vpi-EBA Mitgliederversammlung, die am 22. Februar 2024 in Fulda stattfand wurde Dr.-Ing. Markus Hennecke als Vorsitzender der vpi-EBA in seinem Amt bestätigt.
Auf der diesjährigen vpi-EBA Mitgliederversammlung, die am 22. Februar 2024 in Fulda stattfand wurde Dr.-Ing. Markus Hennecke als Vorsitzender der vpi-EBA in seinem Amt bestätigt.
Wir möchten sie auf folgende Arbeitshilfen zum Handbuch 80400 aufmerksam machen.
Die Eisenbahnspezifischen Technischen Baubestimmungen wurden überarbeitet. Die fortgeschriebene Ausgabe 2023/1 ist ab dem 01.01.2023 für alle Eisenbahninfrastrukturunternehmen im Zuständigkeitsbereich des EBA anzuwenden.
Das Eisenbahn-Bundesamt erinnert an die Jahresüberwachung 2023. Die einzureichenden Unterlagen sind bis zum 01.03.2023 beim EBA einzureichen.
Die Verfügung zum Einsatz von Prüfsachverständigen im Eisenbahnbereich Fachbereich IOH wurde überarbeitet und liegt nun mit Stand 20. Juni 2022 vor.
Die Eisenbahnspezifischen Technischen Baubestimmungen (EiTB) wurden auf Grundlage der Musterverwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) – Ausgabe 2020/1 überarbeitet und sind ab dem 01. Januar 2022 gültig.
Die Eisenbahnspezifischen Technischen Baubestimmungen (EiTB) wurden einer Überarbeitung unterzogen. Die fortgeschriebene EiTB – Ausgabe 2021/1 – ist ab dem 01. Januar 2021 anzuwenden.
Entsprechend der vom Eisenbahn-Bundesamt erlassenen Verfügung müssen in Einzelfällen Prüfsachverständige aus anderen Fachgebieten hinzugezogen werden. Hintergrund dieser Entwicklung sind Überlegungen zu etwaigen Folgen im Rahmen von Havarien in öffentlich-rechtlicher Hinsicht.
Die Eisenbahn-Prüfsachverständigenverordnung (EPSV) ist verabschiedet und tritt am 01.12.2020 in Kraft. Auf Grundlage der EPSV wird die Anerkennung der Prüfer beim EBA von einem privatrechtrechtlichen in ein öffentlich-rechtliches Verfahren überführt, die Anerkennung der Prüfer / Gutachter läuft zukünftig in einem deutlich formalisierteren Verfahren ab.
Das Eisenbahn-Bundesamt weist im Zusammenhang mit der Verwendung von Drahtseilklemmen nach DIN 741 auf die festgestellte mangelde Robustheit hin und untersagt daher die Verwendung dieser und gleichwertiger Drahtseilklammern.