Inkrafttreten der neuen VVBau

Am 01.02.2019 ist die neue „Verwaltungsvorschrift für die Überwachung der Erstellung im Ingenieurbau, Oberbau und Hochbau“ (VVBau 2019/I) in Kraft getreten. Sie gilt in Verbindung mit der bereits am 11.08.2018 eingeführten EIGV.
Die Verwaltungsvorschrift steht auf der Website des Eisenbahn-Bundesamtes zum Download zur Verfügung: www.eba.bund.de
Die von der bvs-EBA in Abstimmung mit der vpi-EBA überarbeiteten Muster-Auftragsschreiben stehen auf der Website der bvs-EBA zum Download bereit: www.bvs-eba.de

Bedauerlicherweise ist in der neuen VVBau, die ursprünglich fest verankerte Regelung zur Nutzung der Bewertungs- und Verrechnungsstelle bvs-EBA entfallen. Die Installation der bvs-EBA ist 2009 seitens des Eisenbahn-Bundesamtes mit dem Ziel einer größtmöglichen Unabhängigkeit aller Prüfsachverständigen, einer fairen Vergütung und Verhinderung eines Preiswettbewerbs ausdrücklich gewünscht worden.

Wir appellieren hiermit an alle Prüfsachverständigen, sich weiterhin der bvs-EBA zu bedienen. Nur durch geschlossenes Auftreten und Nutzung des bewährten Modells der bvs-EBA kann ein ausufernder Preiswettbewerb eine faire Vergütung aushebeln.