vpi-EBA Mitgliederversammlung - Terminankündigung
27. Januar 2022Am 08. März 2022 findet ab 11.00 Uhr die nächste Ordentliche Mitgliederversammlung der vpi-EBA statt. Diese wird als online Veranstaltung durchgeführt.
Am 08. März 2022 findet ab 11.00 Uhr die nächste Ordentliche Mitgliederversammlung der vpi-EBA statt. Diese wird als online Veranstaltung durchgeführt.
Der Termin für die 24. Jahrestagung der Eisenbahn-Sachverständigen wurde aufgrund der aktuellen Corona-Lage vom 15./16. Februar 2022 auf den 05./06. Mai 2022 verschoben.
Die Eisenbahnspezifischen Technischen Baubestimmungen (EiTB) wurden auf Grundlage der Musterverwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) – Ausgabe 2020/1 überarbeitet und sind ab dem 01. Januar 2022 gültig.
Nach § 20 Abs. 3 Eisenbahn-Prüfsachverständigenverordnung (EPSV) sind Prüfsachverständige verpflichtet, Unterlagen 10 Jahre aufzubewahren.
Die Eisenbahnspezifischen Technischen Baubestimmungen (EiTB) wurden einer Überarbeitung unterzogen. Die fortgeschriebene EiTB – Ausgabe 2021/1 – ist ab dem 01. Januar 2021 anzuwenden.
Entsprechend der vom Eisenbahn-Bundesamt erlassenen Verfügung müssen in Einzelfällen Prüfsachverständige aus anderen Fachgebieten hinzugezogen werden. Hintergrund dieser Entwicklung sind Überlegungen zu etwaigen Folgen im Rahmen von Havarien in öffentlich-rechtlicher Hinsicht.
Die Eisenbahn-Prüfsachverständigenverordnung (EPSV) ist verabschiedet und tritt am 01.12.2020 in Kraft. Auf Grundlage der EPSV wird die Anerkennung der Prüfer beim EBA von einem privatrechtrechtlichen in ein öffentlich-rechtliches Verfahren überführt, die Anerkennung der Prüfer / Gutachter läuft zukünftig in einem deutlich formalisierteren Verfahren ab.
Das Eisenbahn-Bundesamt weist im Zusammenhang mit der Verwendung von Drahtseilklemmen nach DIN 741 auf die festgestellte mangelde Robustheit hin und untersagt daher die Verwendung dieser und gleichwertiger Drahtseilklammern.
Der Koalitionsausschuss hat am 3. Juni 2020 in einem Bündel von Maßnahmen zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie unter anderem beschlossen, den Mehrwertsteuersatz = Umsatzsteuersatz befristet vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020 von 19 % auf 16 % (der ermäßigte Steuersatz von 7 % auf 5 %) zu senken.
In Ihrem Rundschreiben 01/2020 informiert die bvs-EBA darüber, wann der reduzierte Umsatzsteuersatz geltend gemacht werden kann.
- Vorläufige Verfahrensweise Eisenbahnbrückenbau / Stahlhochbau -
Die DB Gütesicherung (FE.EI 14(2)) hat für die bahninterne Qualitäts- und Güteüberwachung aufgrund der coronabedingten Einschränkungen eine vorläufige Verfahrensweise bekannt gegeben.