Jahresüberwachung 2023 gemäß § 14 VV PSV

Das Eisenbahn-Bundesamt erinnert an die Jahhresüberwachung 2023. Die im Rahmen der Jahresüberwachung 2023 einzureichenden Unterlagen zum Überwachungszeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2022 sind bis zum 01.03.2023 beim Eisenbahn-Bundesamt einzureichen.
Die Unterlagen senden Sie bitte an pruefsachverstaendige@eba-bund.de