Editorial
Die Eisenbahnen in Deutschland zählen zu den sichersten Verkehrssystemen. Sie sind gekennzeichnet durch schwerste Fahrzeuge, hohe Geschwindigkeiten und unterschiedlichste Ingenieurbauwerke in einem großen Streckennetz.
Dieses erfordert eine hohe Sach- und Fachkenntnis bei der Planung, der Bauausführung und Unterhaltung sowie eine besondere Innovationskraft zur Bewältigung der Zukunftsaufgaben.
Die konstruktiven Ingenieurbauwerke als Träger der Schienenwege oder zu deren Sicherung bedürfen einer erstmaligen baustatischen Prüfung im Rahmen des Genehmigungsprozesses. Dieses erfolgte traditionell nach dem den Landesbauordnungen entlehnten Vieraugenprinzip bei der Reichsbahn und der Bundesbahn durch beauftragte Prüfingenieure für Baustatik mit zusätzlicher Erfahrung im Eisenbahnbau. Mit der Privatisierung der Bahn und der Gründung des Eisenbahn-Bundesamtes erfolgte die Auswahl der bautechnischen Prüfer entsprechend nachgewiesener bautechnischer Erfahrungen und zusätzlicher Prüfungen, auch auf dem Gebiet des Eisenbahnrechts. Das wertvolle und bewährte Vieraugenprinzip ist weiterhin selbstverständlich.
Daher streben das Eisenbahn-Bundesamt und das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) den Erhalt des bautechnischen Prüfers auf nationaler Ebene auch in der aktuellen Umsetzung europäischer Regelungen im Eisenbahnsektor an.