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Absenkung der Umsatzsteuer - Hinweise zur Abrechnung von Prüfleistungen

Der Koalitionsausschuss hat am 3. Juni 2020 in einem Bündel von Maßnahmen zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie unter anderem beschlossen, den Mehrwertsteuersatz = Umsatzsteuersatz befristet vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020 von 19 % auf 16 % (der ermäßigte Steuersatz von 7 % auf 5 %) zu senken.
In Ihrem Rundschreiben 01/2020 informiert die bvs-EBA darüber, wann der reduzierte Umsatzsteuersatz geltend gemacht werden kann. 

Fortschreibung der RVP

Gemäß Einführungsschreiben des EBA vom 24.09.2019 tritt am 01.10.2019 die "Richtlinie zur Ermittlung der Vergütung für die statische und konstruktive Prüfung von Ingenieurbauwerken für Verkehrsanlagen (RVP)" 2019 (Stand 04-2019) in Kraft.

Einführung der VV IBG

Zum 01.02.2019 wurde die „Verwaltungsvorschrift zur Anwendung der Verordnung über die Erteilung von Inbetriebnahmegenehmigungen für das Eisenbahnsystem (EIGV) in Bezug auf die Teilsysteme Infrastruktur, Energie, streckenseitige Zugsteuerung, Zugsicherung und Signalgebung sowie für die übrige Eisenbahninfrastruktur“ (VV IBG Infrastruktur) eingeführt.

Einführung der neuen Vergütungsverordnung RVP

Die neue Vergütungsverordnung „Richtlinie des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur zur Ermittlung der Vergütung für die statische und konstruktive Prüfung von Ingenieurbauwerken für Verkehrsanlagen sowie die Prüfung des baulichen Brandschutzes für Personenanlagen der Eisenbahnen des Bundes (RVP)“ 2016 wurde eingeführt und wird zur Anwendung bei allen ab dem 1.4.2017 abgeschlossenen Verträge für bau- und brandschutztechnische Prüfungen für Bauvorhaben im Bereich der Eisenbahnen des Bundes empfohlen.

Beitrag zur „Die Umsetzung von EU-Richtlinien im Eisenbahnsektor" von Dipl.-Ing. Markus Köppel in Zeitschrift „Der Prüfingenieur“ Nr. 43 erschienen

Die Umsetzung von EU-Richtlinien für den Eisenbahnsektor, die europaweit für technische Harmonisierung, für Fortentwicklung des Sicherheitsniveaus und eine Lineralisierung sorgen sollen, hat auch Auswirkungen auf die Betreiber von Eisenbahninfrastruktur sowie auf die Aufsichts- und Genehmigungsverfahren des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA).

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